AGB
Seminarzentrum
§ 1 Vertragspartner
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie als Mieter mit uns als Anbieter schließen. Anbieter:
Akustik‐, Stuck‐ und Trockenbau Sommer GmbH
Geschäftsführer: Heinrich Sommer
Adresse: Rudolf‐Diesel‐Str. 5
84375 Kirchdorf am Inn
Tel: +49 (0) 85 71 / 60 27 –0
Fax: +49 (0) 85 71 / 60 27 –129
E‐Mail: service@ast‐sommer.de
Handelsregister: Landshut
Handelsregisternummer: HRB 3166
Umsatzsteuer‐Identifikationsnummer: DE151199387
Nachfolgend A.S.T. Sommer GmbH genannt.
(2) Anderslautende AGB und Mietbedingungen unserer Kunden finden keine Anwendung und werden nicht akzeptiert, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
(3) Der Mieter muss seinen Sitz/Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder einen Mitgliedstaat der Europäischen Union haben.
§ 2 Zustandekommen eines Vertrages, Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist das Anmieten der Seminarräumlichkeiten der A.S.T. Sommer GmbH und deren Nutzungsbestimmungen.
(2) Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.
(3) Der Mietvertrag kommt zustande durch den von beiden Seiten (Anbieter und Mieter) unterschriebenen Mietvertrag oder durch Überlassen des Mietgegenstandes an den Mieter.
§ 3 Preise, Zahlung, Fälligkeit
(1) Die angegebenen Preise sind freibleibend und netto (zzgl. der momentan gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19 %).
(2) Der Mieter hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse, Bankeinzug/Lastschrift, Barzahlung oder Rechnung.
(3) Kommt der Mieter in Zahlungsverzug, so ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem von der EZB bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls dem Vermieter ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist der Vermieter berechtigt, diesen geltend zu machen.
§ 4 Nutzungsbestimmungen
(1) Bei Stornierung (excl. Catering) ab einer Woche (7 Kalendertage) vor Termin, bedauern wir Ihnen 50,00 € netto Stornierungskosten in Rechnung stellen zu müssen. Für fahrlässige oder mutwillige Beschädigungen an der Einrichtung, der Elektronik oder des Geschirrs muss aufgekommen werden. Die Kosten entnehmen Sie bitte der separaten Inventarliste.
(2) Sollten Sie Beschädigungen an der Einrichtung, der Elektronik oder des Geschirrs feststellen, welche Sie nicht zu verantworten haben, bitten wir Sie, uns umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Werden die Schäden erst bei Abnahme angezeigt, bedauern wir keine Rücksicht mehr darauf nehmen zu können.
(3) Für die Garderobe übernehmen wir keine Haftung.
(4) Rauchen und offenes Feuer ist im gesamten Gebäude nicht gestattet. Benutzen Sie die Aschenbecher außerhalb des Gebäudes. Bei Missachtung hat der Nutzer die entstandenen Kosten zu tragen.
(5) Bei ertönen eines Feueralarms, verlassen Sie bitte umgehend das Gebäude über den ausgeschilderten Fluchtweg (Treppenhaus) und versammeln sich geschlossen vor dem Gebäude bis Entwarnung von uns oder der Feuerwehr gegeben wird.
(6) Erreichbarkeit des Vermieters:
Rudolf‐Diesel‐Str. 5, 84375 Kirchdorf am Inn
Tel: +49 85 71 / 60 27 –119
Mobil: +49 176 / 13 60 27 15
Mail: seminarzentrum@ast‐sommer.de
(7) Der Vermieter und Beauftragte des Vermieters sind jederzeit berechtigt, das überlassene Vertragsobjekt zu betreten und zu besichtigen, um sich von der vertragsgemäßen Nutzung zu überzeugen und bei Verstößen gegen die Nutzungsvereinbarung oder Strafgesetze die Veranstaltung zu beenden.
(8) Der im Mietvertrag angegebene Nutzer ist für die in den gemieteten Räumen durchzuführende Veranstaltung gleichzeitig Veranstalter. Es wird versichert, dass der Nutzer nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters handelt. Der Nutzer ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiterzuvermieten.
(9) Für alle Einnahmen aus der Veranstaltung (Karten‐, Programmverkauf u.ä.) ist die ggf. anfallende Mehrwertsteuer vom Nutzer zu entrichten. Die rechtzeitige Anmeldung vergnügungssteuerpflichtiger Veranstaltungen obliegt dem Nutzer.
(10) Die Anmeldung und Gebührenzahlung bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs‐ und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist Angelegenheit des Nutzers.
(11) Für die gastronomische Bewirtschaftung können drei Modelle gewählt werden: (Die Kosten entnehmen Sie bitte dem Mietvertrag)
Kein Catering: Der Nutzer sorgt bei Bedarf selbst für die gastronomische Bewirtschaftung kleines Catering: Butterbrezeln, Kaffee und kalte Getränke (Wasser, Spezi, Limo, Apfelsaftschorle) Großes Catering: Gerne bieten wir Ihnen auf Anfrage auch eine komplette gastronomische Bewirtschaftung (auf Wunsch mit Bedienung) durch unseren Cateringpartner an.
(12) Einwegbehältnisse, Einweggeschirr und ‐bestecke dürfen nicht verwendet werden. Geschirr und Besteck können von den Vermietern gemietet werden.
(13) Das jeweilige Objekt wird grundsätzlich in dem Zustand überlassen, in dem es sich befindet. Es dürfen vom Nutzer ohne besondere Zustimmung und Genehmigung keine Veränderungen am Vertragsobjekt vorgenommen werden. Eine Ausnahme gilt für die Anordnung von Tischen und Stühlen. Diese ist dem Nutzer überlassen, er muss aber die Einhaltung von Brandschutz‐ und Sicherheitsvorschriften beachten.
§ 5 Haftung
(1) Der Vermieter haftet nicht für eingebrachte Gegenstände des Nutzers. Für Wertsachen, Bargeld, Garderobe und andere Gegenstände wird vom Vermieter keine Haftung übernommen. Eine verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel der überlassenen Mietsache ist ausgeschlossen.
(2) Der Nutzer stellt den Anbieter von etwaigen Haftpflichtansprüchen seiner Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, der Besucher der Veranstaltung und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume und Gegenstände, der Zufahrtswege und der Zugänge zu den Räumen und Anlagen stehen.
§ 6 Ausschluss des Angriffs auf die Menschenwürde
(1) Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Mieträume zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen verfassungs‐oder gesetzeswidriges Gedankengut dargestellt und / oder verbreitet wird, sei es vom Nutzer selbst oder von Besucherinnen und Besuchern der Veranstaltung.
(2) Der Nutzer bekennt mit der Unterschrift, dass die Veranstaltung keine rechtsextremen, rassistischen, antisemitischen oder antidemokratischen Inhalte haben wird. Das heißt, dass insbesondere weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden dürfen.
(3) Sollte durch Teilnehmende der Veranstaltung gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat der Nutzer für die Unterbindung der Handlung Sorge zu tragen, ggf. unter Anwendung des Hausrechts.
§ 7 Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übri¬gen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.
Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
Der Gerichtsstand ist Eggenfelden.
Stand der AGB: 05.12.2019